Beherbergende in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten sind verpflichtet, sich bei der Tourismus-Organisation Interlaken zu registrieren. Neue Hotels, Hostels und Campings wenden sich dazu per E-Mail an finanzen@interlakentourism.ch.
Vermieter:innen von Ferienwohnungen (unabhängig über welche Buchungsplattform die Vermietung erfolgt) benötigen eine Bewilligung der jeweiligen Standortgemeinde der Ferienwohnung. Nach Erhalt der Bewilligung der zuständigen Gemeindeverwaltung ist das Datenblatt für Neuanmeldungen von Unterkünften vollständig ausgefüllt bei der Tourismus-Organisation Interlaken einzureichen.
Die Registrierungspflicht gilt auch für Eigentümer:innen oder Dauermieter:innen einer Wohnung, welche nur zum Eigenbedarf für sich und Angehörige als Ferienwohnung genutzt wird. Zur Registrierung ist die Anmeldung für Pauschalkurtaxen für Eigentümer:innen oder die Anmeldung für Pauschalkurtaxen für Dauermieter:innen vollständig ausgefüllt bei der Tourismus-Organisation Interlaken einzureichen.